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13.10.2020

Sicherheit als Argument für die Kundenberatung

Am 25. Oktober 2020 ist wieder „Tag des Einbruchschutzes“. Die ArGe Medien im ZVEH unterstützt Innungsfachbetriebe bei der Kundenansprache und hält Material im Marketingpool bereit.

Bild: Pixabay – S_Salow

Wer einmal einen Einbruch erlebt hat, weiß, dass der finanzielle Schaden – durch gestohlenes Hab und Gut sowie die Beseitigung von Einbruchspuren und -schäden – nicht das Einzige ist, worunter die Opfer leiden. Denn hinzu kommt der immaterielle Schaden: Angst und Verunsicherung, weil ein Fremder in einen ganz privaten Bereich eingedrungen ist.

Zwar ist die Einbruchstatistik erfreulicherweise seit vielen Jahren rückläufig (2019: – 10 %), doch auch im vergangenen Jahr wurden bundesweit immerhin knapp 88.000 Wohnungen aufgebrochen. Der dabei entstandene Schaden belief sich auf beachtliche 292 Millionen Euro! Dabei können Einbruchmelde- und Alarmanlagen, Bewegungsmelder, smarte Türkommunikationssysteme oder auch Sirenen dabei helfen, Einbrecher von vornherein abzuschrecken und ihnen den Zugang zur Wohnung oder zum Haus zu verwehren.

Wie wichtig Einbruchschutz ist, darauf weist der jährliche „Tag des Einbruchschutzes“ hin, der in diesem Jahr am 25. Oktober stattfindet. Gerade auch Innungsfachbetriebe können diesen Tag gezielt für die Kundenansprache nutzen und auf die Bedeutung eines Einbruchschutzes verweisen. Denn nicht nur mechanische Lösungen, auch modernste Technik bietet eine große Bandbreite an Möglichkeiten, um das eigene Zuhause vor unliebsamen Besuchern zu schützen.

Die ArGe Medien im ZVEH unterstützt elektrohandwerkliche Innungsfachbetriebe dabei mit einem Muster-Anschreiben sowie einem individualisierbaren Flyer, die beide für das Beratungsgespräch und die Kundenakquise eingesetzt werden können (Material ist im Marketingpool unter www.arge-medien-zveh.de/marketingpool zu finden). Hilfreich: Der Flyer zeigt nicht nur, was in Sachen Einbruchschutz alles machbar ist. Er weist auch darauf hin, dass Handwerkerleistungen, die im Rahmen einer Installation von Einbruchschutztechnik erbracht werden, steuerlich absetzbar sind.

Damit nicht genug sind viele dieser Maßnahmen förderfähig. So können für Maßnahmen in Bestandsgebäuden bis zu 1.600 Euro Zuschuss gewährt werden. Alternativ bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Kredit im Rahmen ihres Programms „Altersgerecht umbauen“. Informationen zu beidem gibt es hier www.kfw.de/einbruchschutz. Weniger Kosten für mehr Sicherheit? – auch das ist ein hervorragendes Argument für das Beratungsgespräch!

Quelle: ZVEH

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