Am Mittwoch (9.9.2020) beschloss das Bundeskabinett die 10. Novelle des „Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“ (GWB) und brachte damit auch eine Regelung auf den Weg, für die sich insbesondere der ZVEH stark gemacht hatte. So wurde unter anderem beschlossen, dass Daten im Sinne einer fairen Datenökonomie künftig unter industriellen Herstellern und Dienstleistern wie den Elektrohandwerken aufzuteilen sind. Die Entscheidung stellt eine Absage an das bisher herrschende, einseitige Datenmonopol dar. Dieses gewährte Herstellern smarter Geräte den alleinigen Zugang zu Daten, die über diese Geräte generiert wurden und schloss Dienstleister, die auf Basis dieser Daten Tätigkeiten – zum Beispiel eine Reparatur oder Wartung – durchführen wollten, aus. Die Novelle ermöglicht somit einen fairen Wettbewerb, was insbesondere im Bereich von Gebäudeautomation und Smart-Home-Systemen wichtig ist.
Der ZVEH hatte den einseitigen Datenzugang lange kritisiert und eine faire Datenökonomie eingefordert. Zur Unterstützung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) hatte die elektrohandwerkliche Organisation schon vor geraumer Zeit mit Unterstützung einiger Ehrenamtlicher etliche Praxisbeispiele aus dem Bereich der Elektrohandwerke geliefert, die verdeutlichen, in wie vielen Bereichen ein fehlender Datenzugang die Elektrohandwerke benachteiligt. Der Verband begrüßt daher die aktuelle Novellierung und sieht sie als wichtige Basis, um künftig ganz neue elektrohandwerkliche Dienstleistungen anbieten zu können.
Wer sich für die Praxisbeispiele interessiert: Der ZVEH-Jahresbericht 2019/2020 enthält eine Auswahl Auszug S. 46-48
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