Die zu Jahresbeginn deutlich verbesserten Förderkonditionen für Solarwärme-Anlagen im Rahmen des neu aufgelegten Marktanreizprogramms (MAP) greifen: Im ersten Halbjahr 2020 wurden laut „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ (BAFA) über 200 Prozent mehr Solarthermie-Förderanträge gestellt als im Vorjahr. Hintergrund für diese positive Entwicklung ist, dass Solarheizungen seit Anfang dieses Jahres über das Förderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ mit bis zu 35 Prozent – beim Austausch einer Ölheizung sogar mit bis zu 45 Prozent – bezuschusst werden.
Erneuerbare sind voll im Trend
Nach Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft e. V. (BSW) nutzen aktuell bereits 2,5 Millionen Haushalte in Deutschland Solarthermie-Anlagen für die Erzeugung von Raumwärme oder zur Brauchwasser-Erwärmung. Dies kommt der Solarbranche zugute. So setzten die Solarkollektor-Hersteller in Deutschland zwischen Januar und Juni 2020 rund elf Prozent mehr Solarkollektoren ab als im Vorjahreszeitraum. Die Geschäftslage hellte sich in Folge des steigenden Absatzes deutlich auf; der vom BSW seit 2005 vierteljährlich erhobene Geschäftsklimaindex kletterte auf den höchsten Stand seit über zehn Jahren – trotz Corona! Einen wichtigen Beitrag hierzu leistete die Klimadebatte der letzten Jahre, ebenso aber verbesserte Fördersätze und die erwartete Einführung eines jährlich steigenden CO2-Preises auf fossile Brennstoffe. Der Trend zur Nutzung Erneuerbarer Energien wird sich in den kommenden Jahren weiter verstärken: Einer aktuellen Umfrage der Beratungsgesellschaft co2online zufolge beabsichtigen 43 Prozent der Befragten bei einer geplanten Gebäudeinvestition eine Heizungsmodernisierung.
Hintergrund: Erneuerbare Energien und Förderung
Bei der Beheizung von Neubauten ist der Einsatz Erneuerbarer Energien seit einigen Jahren Pflicht. Bei der Installation einer Solarwärmeanlage in zuvor mit Öl oder Gas beheizten Bestandsgebäuden übernimmt der Staat seit dem 1. Januar 2020 bis zu 45 Prozent der Investitionskosten. Anträge müssen vor Auftragserteilung beim zuständigen Bundesamt BAFA gestellt werden.
Alternativ kann eine steuerliche Förderung in Anspruch genommen werden, bei der die Steuerschuld entsprechend gekürzt wird. Ohne vorherigen Antrag oder eine Energieberatung werden 20 Prozent der Investitionssumme für die neue Solarwärmeanlage vom Staat erstattet. Die entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt stellt der die Anlage installierende Fachbetrieb aus.
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