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04.06.2020

Nachhaltiges Investitionspaket

Das heute Nacht beschlossene Konjunkturprogramm der Bundesregierung enthält auch viele Aspekte, die für die Elektrohandwerke interessant sind.

Bild: Pixabay – PixelAnarchy

Knapp 60 Punkte umfasst das Konjunkturprogramm, das die Große Koalition in der Nacht zum Donnerstag beschlossen hat, um die durch die Corona-Pandemie eingebrochene Konjunktur anzukurbeln. Dabei enthält das 130 Milliarden Euro teure Paket – Finanzminister Olaf Scholz: „Wir wollen mit Wumms aus der Krise kommen" – breit angelegte Maßnahmen zur Krisenbewältigung, zur Konjunkturstärkung, zur Zukunftssicherung sowie zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland.

Unter den beschlossenen, unter anderem auf Klimaschutz und die Förderung von Zukunftstechnologien ausgerichteten Maßnahmen sind auch viele, die unmittelbar und mittelbar die Elektrohandwerke und deren Aufgabenbereiche betreffen.  

Ein Überblick über die wichtigsten, für die E-Handwerke relevanten Punkte:

  • EEG-Umlage: Um den Corona-bedingten drohenden Anstieg der EEG-Umlage ab 2021 zu vermeiden, soll diese über Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt schrittweise abgesenkt werden – auf 6,5ct/kwh im Jahr 2021 und 6,0ct/kwh im Jahr 2022. Durch die Absenkung der EEG-Umlage wird auch der Ausbau der Erneuerbaren Energien gefördert.
     
  • Mobilität: Die Kfz-Steuer wird stärker an CO2-Emissionen ausgerichtet – ein Vorteil für emissionsärmere bzw. emissionsfreie Fahrzeuge. Darüber hinaus wird die geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2030 verlängert. Das befristete Flottenaustauschprogramm für Handwerkerund KMU für Elektronutzfahrzeuge bis 7,5 t wird zeitnah umgesetzt. Bei der bestehenden Kaufprämie für Elektroautos verdoppelt der Bund seinen bisherigen Anteil im Rahmen einer neuen „Innovationsprämie“ auf 6.000 Euro. Die Prämie der Hersteller bleibt davon unberührt.
     
  • Ladeinfrastruktur: Es werden zusätzlich 2,5 Milliarden Euro in den Ausbau einer modernen und sicheren Ladesäulen-Infrastruktur, in die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität sowie in die Fertigung von Batteriezellen investiert. Der „Masterplan Ladeinfrastruktur“ als Grundvoraussetzung für den Hochlauf der E-Mobilität sowie ein einheitliches Bezahlsystem für Ladesäulen sollen zügig umgesetzt werden.
     
  • Erneuerbare Energien: Der Deckel für Photovoltaik wird unmittelbar abgeschafft.
     
  • Gebäudesanierung: Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird für 2020 und 2021 um eine Milliarde Euro auf 2,5 Milliarden Euro aufgestockt. Auch die Förderprogramme des Bundes zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude werden aufgestockt.
     
  • Förderung der Ausbildung: KMU, die ihr Ausbildungsplatzangebot 2020 im Vergleich zu den drei Vorjahren nicht verringern, erhalten für jeden neu geschlossenen Ausbildungsvertrag eine einmalige Prämie in Höhe von 2.000 Euro. Diese wird nach Ende der Probezeit ausgezahlt. Unternehmen, die das Angebot sogar erhöhen, erhalten für die zusätzlichen Ausbildungsverträge 3.000 Euro. Auch KMU, die ihre Ausbildungsaktivität trotz Corona-Belastungen fortsetzen und Ausbilder sowie Auszubildende nicht in Kurzarbeit bringen, können eine Förderung erhalten. KMU, die die Ausbildung im Betrieb nicht fortsetzen können, sollen die Möglichkeit einer vorübergehenden geförderten betrieblichen Verbund- oder Auftragsausbildung erhalten. Betriebe, die zusätzlich Auszubildende aus Betrieben übernehmen, die Insolvenz anmelden mussten, eine Übernahmeprämie.
     
  • Künstliche Intelligenz (KI): Die bis 2025 geplanten Investitionen in KI von drei Milliarden Euro werden auf fünf Milliarden Euro erhöht. Deutschland soll sich auf diese Weise zu einem der weltweit besten KI-Standorte entwickeln.
     
  • Breitbandausbau: Um den Netzausbau zu beschleunigen, soll das das Fördersystem entbürokratisiert und weiterentwickelt werden. Die dafür notwendigen Mittel werden bereitgestellt.
     
  • Kommunikationstechnologien: Der 5G-Ausbau soll massiv beschleunigt werden. Ziel ist es, bis 2025 ein flächendeckendes 5G-Netz in ganz Deutschland aufzubauen. Die neue Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes wird hierfür mit fünf Milliarden Euro ausgerüstet.
     
  • Absenkung der Mehrwertsteuer: Um Konsumanreize zu setzen, soll der Mehrwertsteuersatz befristet, vom 1. Juli an und bis zum 31. Dezember 2020, von 19 Prozent auf 16 Prozent beziehungsweise von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden.
     
  • Überbrückungshilfen: Besonders belastete Branchen und Betriebe bekommen eine zusätzliche Unterstützung in Milliardenhöhe. Ziel ist es, eine Pleitewelle bei kleinen und mittelständischen Unternehmen zu verhindern, deren Umsätze weggebrochen sind. Die branchenübergreifende Überbrückungshilfe soll für die Monate Juni bis August 2020 gewährt werden.

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